Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist, dient dem Schutz von konkurrierenden Unternehmen und von Verbrauchern vor unlauterem Wettbewerb. Im UWG werden zahlreiche Beispiele für unlautere Verhaltensweisen benannt. Dabei ergeben sich Überschneidungen mit medienrechtlichen, markenrechtlichen und urheberrechtlichen Regelungen. So ist es z.B. unlauter, Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen oder die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Unlauter ist es auch, über Waren, Dienstleistungen oder über das Unternehmen eines Mitbewerbers Tatsachen zu behaupten, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Mitbewerbers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind.

Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung sind auch im Wettbewerbsrecht von entscheidender Bedeutung. Die Rechtsanwaltskanzlei Marko Pietruck verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und gerichtlicher Auseinandersetzungen.


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